5.4 Die Rekurrenten haben die Hälfte des von der J.________ AG am 16. September 2015 fakturierten Betrags von CHF 44'000.-- (Nr. 10, pag. 64) als werterhaltend ausgeschieden. Wie erwähnt, ist die vorherige Küche entfernt und der entsprechende Raum in ein Büro und Reduit umgebaut worden. Die Küche befindet sich nunmehr im neu errichteten Anbau. Es stellt sich die Frage, ob unter diesen Umständen überhaupt ein werterhaltender Anteil ausgeschieden werden darf.