5.2 Bei der Rechnung der E.________ AG vom 30. April 2015 (Nr. 3, pag. 55) handelt es sich um eine Akontorechnung. Der Betrag von CHF 4'000.-- ist auf der Schlussrechnung vom 4. August 2015 (Nr. 12, pag. 65 ff.) abgezogen worden (pag. 80, zusammen mit einer weiteren Teilrechnung über CHF 10'000.--, vgl. Zusatzblatt 7, pag. 114). Die Rekurrenten machen insgesamt werterhaltende Kosten von CHF 4'470.-- geltend. Gemäss ihren Angaben sind am bestehenden Gebäude die Dachrinnen und Fallrohre ersetzt worden, was durch die Schlussrechnung bestätigt wird. Diese Kosten belaufen sich auf CHF 1'997.70 (pag.