-8- den Rechnungen der D.________ AG misslingt den Rekurrenten ein rechtsgenügender Nachweis für darin enthaltene werterhaltende Kosten. 5. Aufgrund des bis anhin Ausgeführten ist auch die Ausscheidung der von der Steuerverwaltung nicht in Frage gestellten Rechnungen zu überprüfen. 5.1 Die Rechnung der C.________ GmbH vom 25. Februar 2015 (Nr. 1, pag. 52) ist für das Versetzen einer Wasserleitung ausgestellt worden und ist damit wertvermehrender Natur (vgl. Merkblatt 5, Ausscheidungskatalog, Ziff. 9.2.1.a).