Der neue, asphaltierte Vorplatz kann nicht als Ersatz des vorherigen, mit Verbundsteinen gestalteten, betrachtet werden (wie auf Beilage 6 geltend gemacht). Vielmehr ist auf jenem Teil des Grundstücks die Zufahrt zur Garage im Untergeschoss des neuen Anbaus errichtet worden. Ein gewisser Unterhaltsanteil könnte allenfalls dem Ersatz der Stützmauer auf der Südseite des Altbaus zugeschrieben werden (vgl. Plan, Beilage 8), wobei unklar ist, inwieweit nicht auch gestalterische Überlegungen zum Neubau der Mauer geführt haben. Auch mit Blick auf die in E. 4.4 hiervor erwähnten Unregelmässigkeiten in Zusammenhang mit