-7- 4.5 Es fehlt vorliegend nicht nur an schriftlichen Belegen für die von der D.________ AG und der G.________ AG ausgeführten Arbeiten, auch die wenigen von den Rekurrenten eingereichten Fotos sind kaum aussagekräftig. Brauchbare Aufnahmen, die den Zustand vor den Um- und Ausbauarbeiten dokumentieren (bspw. betreffend Stützmauer, Eingabe vom 7.1.2019, Beilage 4), fehlen weitgehend. Umgekehrt zeigen die "Nachher"-Aufnahmen einen anderen Blinkwinkel und/oder Grössenausschnitt als die "Vorher"-Bilder (Beilagen 2, 5 und 6).