4.1 Die Steuerverwaltung akzeptierte im Veranlagungs- und Einspracheverfahren bei den meisten Rechnungen die von den Rekurrenten vorgenommene Ausscheidung. Nur bei den vier Rechnungen der beiden Unternehmen D.________ AG und G.________ AG (Nr. 2, 5, 6 und 8 in obiger Tabelle), insgesamt ausmachend CHF 165'146.--, kürzte sie den deklarierten Unterhaltsanteil von CHF 49'876.-- um CHF 35'000.-- auf CHF 14'876.--. In der Vernehmlassung führt die Steuerverwaltung dazu aus, dass alle vier Rechnungen sehr rudimentär gehalten seien und kaum Rückschlüsse auf die fakturierten Arbeiten zuliessen.