Zudem beantragt die Steuerverwaltung eine Erhöhung des steuerbaren Vermögens um CHF 212'000.--. Im Rahmen der Steuerveranlagung pro 2016 habe sich herausgestellt, dass in der Steuererklärung pro 2015 ein Bankguthaben der Rekurrenten in der Höhe von CHF 106'000.-- irrtümlich als Schuld deklariert worden sei. F. Die Vernehmlassung der Steuerverwaltung ist den Rekurrenten mit Schreiben vom 20. September 2018 zur Stellungnahme zugesandt worden. Die Rekurrenten haben sich dazu nicht geäussert.