Die Steuerrekurskommission hat die Rekurrenten mit Schreiben vom 15. Mai 2018 aufgefordert, Belege für die geltend gemachten Unterhaltskosten einzureichen und den Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen. Nach einer Mahnung vom 12. Juni 2018 haben die Rekurrenten den Kostenvorschuss geleistet, jedoch keine Unterlagen eingereicht.