-2- D. Mit Schreiben vom 9. Mai 2018 haben sich die Rekurrenten erneut an die Steuerverwaltung gewandt und sinngemäss beantragt, den ursprünglich deklarierten Betrag von CHF 93'264.-- vollumfänglich zum Abzug für Liegenschaftsunterhalt zuzulassen. Diese Eingabe ist von der Steuerverwaltung am 14. Mai 2018 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) weitergeleitet worden. Die Steuerrekurskommission hat die Rekurrenten mit Schreiben vom 15. Mai 2018 aufgefordert, Belege für die geltend gemachten Unterhaltskosten einzureichen und den Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen.