Es sei davon auszugehen, dass die strittigen Rechnungen "ausschliesslich auf dem Erweiterungsbau der Garage und Erdgeschoss gründen" würden, weshalb CHF 35'000.-- als nicht abzugsfähige Anlagekosten auszuscheiden seien (Vorbescheid vom 8.9.2017, pag. 34). An dieser Einschätzung hätten auch die am 22. September 2017 von den Rekurrenten eingereichten Fotos (pag. 26 ff.) nichts geändert.