E. Mit Brief vom 17. Dezember 2017 (pag. 81 bis 84) hat die Rekurrentin, durch B.________ als Vertreterin, ihr Gesuch um Revision/Berichtigung der Veranlagungsverfügungen 2015 ausdrücklich bestätigt. Sie macht dabei u.a. geltend, dass die Veranlagungsbehörde in den Details zu den Veranlagungen unter Ziff. 2.22 betreffend den Aufrechnungsbetrag von CHF 176'788.-- unter Korrekturen/Änderungen in den Bemerkungen unter (Code 1) angemerkt habe, dass es