Zur Begründung der verpassten Einsprachefrist und ihrer späten Reaktion auf die Veranlagung bringt sie vor, dass sie nach dem jahrelangen Rechtsstreit mit der Unfallversicherung und der Pensionskasse erschöpft gewesen sei und es ihr im Januar an der Kraft gefehlt habe, zu prüfen, weshalb die Steuerrechnung so hoch ausgefallen sei. Sie habe aber angenommen, dass die Steuerverwaltung das wohl richtig berechnet habe. Da ihr die Sache jedoch trotzdem keine Ruhe gelassen habe, habe sie nach der Steuerberechnung ihres Treuhänders gesucht und erst jetzt die enorme Diskrepanz dieser Berechnung zum veranlagten Steuerbetrag von rund CHF 30'000.-- bemerkt.