-2- C. Nach telefonischer Rücksprache mit der Steuerverwaltung vom 12. September 2017 hat die Rekurrentin mit Brief datiert vom 16. September 2017 ein Gesuch um Korrektur der Veranlagung unter Anwendung des korrekten Steuersatzes gestellt. Zur Begründung der verpassten Einsprachefrist und ihrer späten Reaktion auf die Veranlagung bringt sie vor, dass sie nach dem jahrelangen Rechtsstreit mit der Unfallversicherung und der Pensionskasse erschöpft gewesen sei und es ihr im Januar an der Kraft gefehlt habe, zu prüfen, weshalb die Steuerrechnung so hoch ausgefallen sei.