Unter Hinzurechnung des Einkommens der Rekurrentin aus der Invalidenversicherung von CHF 11'616.-- und des Erwerbseinkommens von CHF 46'064.-- resultierte betreffend die kantonalen Steuern pro 2015 ein steuerbares Einkommen von CHF 229'900.-- und betreffend die direkte Bundessteuer 2015 ein solches von CHF 236'100.--, veranlagt jeweils zum vollen Satz. Dies führte zu einer Steuerbelastung von CHF 57'590.60 (Kanton) und CHF 18'326.80 (Bund) oder insgesamt von CHF 75'917.40. B. Die Veranlagung blieb unangefochten und ist in Rechtskraft erwachsen.