Trotz dieser detaillierten Angaben zum steuerbaren Einkommen und zur Rentennachzahlung hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (Veranlagungsbehörde), in der Veranlagung 2015 im Einkommen schlicht die Differenz zu dem in der Rentenbescheinigung 2015 der Pensionskasse ausgewiesenen Rentenbetrag aufgerechnet. Mit Veranlagungsverfügungen datiert vom 10. Januar 2017 hat sie in der Folge das gesamte Renteneinkommen inklusive der Rentennachzahlung für die Jahre 2005 bis 2015 zum vollen Satz in die Veranlagung 2015 einbezogen.