35 und 36) eingereicht, auf welchem detailliert aufgeführt war, wie hoch die aktuelle Rente (CHF 1'374.--) und die Rentenzahlungen 2015 waren und wie sich der im November 2015 ausgezahlte Betrag von CHF 191'902.-- zusammensetzt (Nachzahlung/Verzugszins/Komplementärrente November 2015). Weiter wurde ein vom Treuhänder erstelltes Zusatzblatt zum Formular 2 (pag. 34) eingereicht, auf dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Nachzahlung für die Satzbestimmung in eine Jahresrente umzurechnen und zum Satz einer Jahresrente zu besteuern sei. Der entsprechende Absatz lautete: "Für die Besteuerung massgebend ist: