-9- 5. Die Parteien haben sich zum Protokoll des Augenscheins bzw. zu dessen Schlussfolgerungen und dem Antrag nicht mehr vernehmen lassen (Bst. F). Soweit diese damit unbestritten blieben, besteht auch für die Steuerrekurskommission kein Anlass, die Schlussfolgerungen und den Antrag ihrer Delegation in Frage zu stellen. Dementsprechend bleibt diesen zu folgen. Die baulichen Veränderungen ab der Steuerperiode 2006 hätten eine Erhöhung des amtlichen Werts ab der Steuerperiode 2016 um CHF 49'145.-- auf CHF 979'095-- zur Folge. Der bisher gültige amtliche Wert von CHF 929'950.-- würde also nur um 5 % erhöht.