Der Augenschein hat ergeben, dass die Steuerverwaltung die Verhältnisse weitgehend richtig beurteilt hat, wobei die Schätzung der Steuerverwaltung betreffend die Anzahl RE der Wohnung im Obergeschoss von 8.5 auf 7.8 zu korrigieren bleibt (vgl. Ziffer 2.4). Unter Berücksichtigung dieser Korrektur ergibt sich für den Objektteil Wohnung OG/DG neu ein amtlicher Wert (ab der Steuerperiode 2016) von ungerundet CHF 519'742.--, wobei die MW-Kategorie 16 (für die Gemeinde A.________) in die Berechnung eingeflossen ist (vgl. die Berechnung im Anhang 1). Gesamthaft betrachtet beträgt der amtliche Wert des Grundstücks A.________ Gbbl. Nr. ________ somit CHF 979'095.--.