2.9 Wirtschaftliches Alter (alle Objekte) Wie bei der Benotung hat der Schätzer auch beim wirtschaftlichen Alter im Rahmen der ausserordentlichen Neubewertung keine Änderungen vorgenommen. Das wirtschaftliche Alter des Unterstands wurde richtigerweise erstmals mit dem Bezugsjahr 2016 aufgenommen. Im Verfahren vor der Steuerrekurskommission ist das wirtschaftliche Alter nicht bestritten worden. Die Delegation hat es dementsprechend auch nicht gezielt überprüft. Offensichtliche Fehler sind ihr derweil nicht aufgefallen, weshalb auf das jeweils vom Schätzer festgesetzte wirtschaftliche Alter abgestellt werden kann. D. Schlussfolgerungen / Antrag