-8- 8), die Komfortstufe (Wohnung Erdgeschoss und Wohnung Oberschoss/Dachgeschoss je Note 8), die Wohnlage (Wohnung Erdgeschoss und Wohnung Oberschoss/Dachgeschoss je Note 8) und die Verkehrslage (Wohnung Erdgeschoss und Wohnung Oberschoss/Dachgeschoss je Note 6) sowie der Objektteile (mit Ausnahme des Unterstands, der erstmals bewertet wurde) und der Objekte Nr. 8, Nr. 9 und Nr. 10 (früherer Hühnerstall, Ofenhaus und Pferdestall) unverändert belassen.