Dazu bleibt festzuhalten, dass die Steuerverwaltung die Nebengebäude zu Recht auf Grund ihrer Grösse (m²) im Raumaufnahmeprotokoll aufgenommen und insofern der Wegfall der Bausubstanz beim früheren Hühnerstall unberücksichtigt bleiben durfte (Bewertungsnormen, Ziffer 2.1.1). Der schliesslich festgesetzte amtliche Wert ist im Übrigen auch abhängig vom festgestellten wirtschaftlichen Alter, womit die unterschiedlich hohe Bewertung im Ergebnis erklärbar bleibt. 2.7 Weitere Parkplätze Die Delegation hat anlässlich des Augenscheins weiter festgestellt, dass drei auf dem Grundstück vorhandene Parkplätze bisher nicht amtlich bewertet wurden.