Darüber hinaus hat die Delegation erkannt, dass in der Wohnung im Obergeschoss ein Waschraum/Abstellraum mit 0.4 RE weiter bewertet blieb. Eine gewisse, nicht zu bewertende Abstellfläche steht jedoch jedem Gebäude zu. Im vorliegenden Fall wurden die Abstellräume durchgehend amtlich bewertet (vgl. Ziffer 2.2 sowie das Reduit in der Wohnung im Obergeschoss mit 0.1 RE). Zudem ist nach den Aufzeichnungen im Raumaufnahmeprotokoll eine bisher zu Recht nicht -7- bewertete Waschküche im Erdgeschoss weggefallen. Vor diesem Hintergrund ist gerechtfertigt, die erwähnten 0.4 RE (für den Waschraum/Abstellraum) neu unberücksichtigt zu lassen.