2.4 Raumaufnahme Obergeschoss / Wohnung (Objekt Nr. 7) Für die Wohnung im Obergeschoss ermittelte der Schätzer neu 8.5 RE statt bisher 8.8 RE. Dabei berücksichtigte der Schätzer insbesondere, dass im Obergeschoss die Neugestaltung der inneren Treppe ebenfalls zu Verschiebungen bei den aufzunehmenden Raumeinheiten führte. Namentlich reduzierten die in diesem Zusammenhang vom Schätzer vorgenommenen Anpassungen (bisher zwei Zimmer mit insgesamt 2.3 RE zu neu einem Zimmer mit 1.3 RE und eine Diele/Treppe mit 0.7 RE) die RE der Wohnung um insgesamt 0.3 RE. Das ist nicht zu beanstanden.