Der Objektteil "Unterstand" ist im Raumaufnahmeprotokoll (und folglich auch im Objektprotokoll) mit 40 m² in die Berechnung des amtlichen Werts eingeflossen. Der Unterstand wurde an das bestehende Gebäude angebaut. Der Rekurrent bringt dazu insbesondere vor, dass mit dem angebauten Unterstand lediglich 21 m² neu überdacht worden sei und die übrige Fläche bereits unter dem ursprünglich bestehenden Vordach bestand. Folglich sei der "Unterstand" mit 40 m² überbewertet und es sei von 21 m² auszugehen. Die Delegation kann dieser Argumentation nicht folgen, zumal übliche Vordächer nicht als "Unterstand" bewertet werden.