Hier können schon geringfügige Abweichungen zu einer Korrektur führen. Demgegenüber hat der Schätzer bei der Festlegung der einzelnen Noten (Bauqualität, Komfortstufe, Wohn- oder Geschäftslage) und des wirtschaftlichen Alters einen gewissen Ermessensspielraum. Daher können hier kleinere Anpassungen nicht unter dem Titel "Korrektur -5- einer offensichtlichen Unrichtigkeit" vorgenommen werden (Annik Bärtschi, a.a.O., N. 16 ff. zu Art. 181 StG, mit weiteren Hinweisen). 4. Die Delegation ist in ihrem Protokoll über den Augenschein vom 1. November 2018 zu folgenden Feststellungen und Schlüssen gelangt (Auszug): C. Feststellungen