Das Protokoll des Augenscheins ist dem Rekurrenten und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 15. November 2018 eröffnet worden. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, zum Protokoll des Augenscheins Stellung zu nehmen. Beide Parteien haben innert Frist keine Stellungnahme eingereicht. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: