F. Zur Abklärung der Verhältnisse ist am 1. November 2018 ein Augenschein durchgeführt worden. Die Delegation der Steuerrekurskommission, bestehend aus deren Präsidenten, einem Sachverständigen und einem Gerichtsschreiber, hat in Anwesenheit des Rekurrenten und eines Vertreters der Steuerverwaltung das zur Diskussion stehende Grundstück besichtigt. Die Delegation hat auf Grund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen die von der Steuerverwaltung vorgenommene Neubewertung überprüft. Das Protokoll des Augenscheins ist dem Rekurrenten und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 15. November 2018 eröffnet worden.