Aus welcher Zeit diese Umbauten genau stammten, sei für die Höhe der Bewertung per Stichtag 31. Dezember 2016 nicht relevant. Im Übrigen sei der gedeckte Sitzplatz angemessen bewertet worden und die -2- Steuerverwaltung gehe davon aus, dass der Schätzer den Unterstand mit einer Fläche von 40 m² korrekt erfasst habe. E. Der Rekurrent hat am 12. Mai 2018 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und hält weiter am Rekurs fest.