C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent am 3. April 2018 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Der Rekurrent bemängelte im Wesentlichen, dass als Grundlage zur amtlichen Bewertung (ab der Steuerperiode 2016) Gegebenheiten einbezogen wurden, welche bereits bei der amtlichen Bewertung (ab der Steuerperiode 2006) eingeflossen seien. Ferner seien insbesondere der gedeckte Sitzplatz zu Unrecht und der Unterstand für landwirtschaftliche Gerätschaften und Maschinen (mit einer Fläche von 40 m²) zu hoch bewertet worden.