Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), zunächst mit Wirkung ab der Steuerperiode 2006 eine Neubewertung des Grundstücks vor. Auf Grund von vorgenommenen Unterhaltsarbeiten und Renovationen seit dem Jahr 2006 leitete die Steuerverwaltung wiederum eine Neubewertung ein. Nach einem Augenschein, der am 16. Januar 2017 durch einen von der Steuerverwaltung beauftragten Schätzer vorgenommen worden war, eröffnete die Steuerverwaltung mit Verfügung vom 27. März 2017 einen amtlichen Wert von CHF 1'006'250.--, gültig ab dem Steuerjahr 2016 (pag. 52). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2006 CHF 929'950.-- betragen (pag. 60).