1. Der Rekurs pro 2016 wird gutgeheissen. Der Nichteintretensentscheid wird aufgehoben und die Akten werden zur Durchführung des Einspracheverfahrens sowie zur Überprüfung und Anpassung der Ermessenstaxation unter Berücksichtigung der im Einspracheverfahren gewonnenen Erkenntnisse an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Beschwerde pro 2016 wird gutgeheissen. Der Nichteintretensentscheid wird aufgehoben und die Akten werden zur Durchführung des Einspracheverfahrens sowie zur Überprüfung und Anpassung der Ermessenstaxation unter Berücksichtigung der im Einspracheverfahren gewonnenen Erkenntnisse an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.