Das geschätzte Nettoeinkommen liegt mindestens CHF 25'000.-- über dem tatsächlichen mit der Einsprache nachgewiesenen Einkommen. Ob ein Teil der im Rahmen der Schätzung erfolgten Erhöhung um CHF 7'384.-- aufgrund der Ungewissheit der Steuerverwaltung betreffend einzelner Abzüge erfolgt ist (z.B. Streichung des Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen, weil diese Kosten gemäss dem der Steuerverwaltung vorliegenden Beleg vom 27.1.2017 vom Sozialdienst der Stadt E.________ getragen wurden) lässt sich mangels entsprechender Angaben zu den Grundlagen der Schätzung und mangels Offenlegung der Veranlagungsdetails in der Ermessenstaxation nicht feststellen.