68) hat zukommen lassen. Weiter hat die Rekurrentin der Steuerverwaltung mit der Einsprache das Beleg über die Vorsorgebeiträge der Säule 3a 2016 im Umfang von CHF 600.-- sowie die Kostenzusammenstellung der Krankenkasse zukommen lassen. Mit den eingereichten Unterlagen waren der Steuerverwaltung zusammen mit den Kenntnissen über den massgeblichen Sachverhalt aus den Vorjahren nahezu alle relevanten Steuerfaktoren bekannt. Die Einsprache enthält, entgegen der von der Steuerverwaltung geäusserten Auffassung, nicht nur eine pauschale Infragestellung der Ermessenstaxation, sondern sowohl einen Antrag wie auch eine genügende Begründung.