Seit sie Sozialhilfeempfängerin geworden sei, habe sie bereits einmal in der Familie Geld aufgenommen, um die Steuern zu bezahlen. Ein weiteres Mal Geld für die Bezahlung der Steuern zu leihen, würde jedoch bei allen Beteiligten den finanziellen Rahmen sprengen. G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. -3- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: