Entgegen der Aussage der Steuerverwaltung, es seien keine Beweismittel eingereicht worden, hält sie fest, dass sie mit dem Einspracheschreiben die vollständigen, zur Korrektur der Veranlagung notwendigen Dokumente eingereicht habe. Zudem sei es seit 30 Jahren das erste Mal, dass ihr so etwas wie dieses Versäumnis passiert sei. Sie habe ihre Steuern bisher immer bezahlt. Ihr Einkommen sei nun aber gegenüber früher rapide gesunken. Es sei ihr deshalb nicht möglich, einen Steuerbetrag von über CHF 7'000.-- zu begleichen. Seit sie Sozialhilfeempfängerin geworden sei, habe sie bereits einmal in der Familie Geld aufgenommen, um die Steuern zu bezahlen.