5. Die Beschwerde der Steuerverwaltung betreffend die direkte Bundessteuer pro 2013 wird gutgeheissen und der Abzug von CHF 2'000.-- für Kinderdrittbetreuungskosten gestrichen. 6. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 7. Es werden keine Parteikosten gesprochen.