71 f. und 130 f.). Die Rekurrenten konnten im Verlauf des Einspracheverfahrens betreffend die kantonalen Steuern 2012 und 2013 Stellung nehmen. Mit Einspracheentscheiden vom 13. März 2018 wurde die Einsprache der Rechtsabteilung der Steuerverwaltung gutgeheissen (pag. 87 ff. und 153 ff.). Dagegen haben die Rekurrenten Rekurse bei der Steuerrekurskommission erhoben (Bst. E und E. 1 hiervor). Entsprechend sind die Veranlagungen betreffend die kantonalen Steuern nicht in Rechtskraft erwachsen. Gleich verhält es sich bei der direkten Bundessteuer pro 2012 und 2013, wobei der Verfahrensablauf ein anderer ist.