-3- H. Mit undatiertem Schreiben (eingegangen bei der Steuerrekurskommission am 26.6.2018) haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Sie halten daran fest, dass alle Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderdrittbetreuungsabzugs erfüllt seien.