C. Die von den Rekurrenten erhaltene Eingabe vom 16. Oktober 2015 mit den Gegenbemerkungen zu den Kantonsbeschwerden leitete die Steuerrekurskommission am 19. Oktober 2015 an die Steuerverwaltung weiter. Ebenfalls am 16. Oktober 2015 haben die Rekurrenten ihre Gegenbemerkungen bezüglich der Kantonseinsprachen bei der Steuerverwaltung eingereicht.