Mit gleichem Datum erhob die Rechtsabteilung bei der Steuerverwaltung auch Einsprachen (Kantonseinsprachen) gegen die Veranlagungen der kantonalen Steuern 2012 und 2013. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 teilte die Steuerrekurskommission den Rekurrenten mit, dass sie ihre Gegenbemerkungen zu den Kantonsbeschwerden direkt bei der Steuerverwaltung einreichen könnten. Diese werde die Kantonsbeschwerden im Rahmen des bei ihr gleichzeitig laufenden Einspracheverfahrens betreffend die kantonalen Steuern behandeln und der Steuerrekurskommission zu gegebener Zeit bezüglich der direkten Bundessteuer einen zahlenmässigen Antrag vorlegen.