B. Gegen die Veranlagungen der direkten Bundessteuer pro 2012 und 2013 hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Recht und Koordination (Rechtsabteilung), mit Eingaben vom 5. Oktober 2015 Beschwerden (Kantonsbeschwerden) bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und beantragt, die gewährten Abzüge für Drittbetreuungskosten seien zu prüfen und gegebenenfalls herabzusetzen (Verfahren 200 2015 350 [2012] und 200 2015 351 [2013]). Mit gleichem Datum erhob die Rechtsabteilung bei der Steuerverwaltung auch Einsprachen (Kantonseinsprachen) gegen die Veranlagungen der kantonalen Steuern 2012 und 2013.