Weil sowohl die bezahlten als auch die erhaltenen Anzahlungen steuerneutral verbucht worden sind (dies zu Recht, siehe E. 4.2 hiervor), ist die Differenz von CHF 181'580.-- bis anhin nicht versteuert worden. Dieser Betrag entspricht in etwa der vorzunehmenden Aufrechnung von rund CHF 230'000.--, vermindert um die vom Rekurrenten bereits in den Jahren 2012 und 2013 steuerreduzierend verbuchten Wertberichtigungen von kumuliert CHF 40'000.-- (siehe E. 4.2 hiervor). In der Bilanz sind per Ende 2014 keine flüssigen Mittel ausgewiesen.