6. Auf den ersten Blick mögen die Steuerfolgen für die Rekurrenten unangemessen erscheinen. Sie machen in der Eingabe vom 9. Oktober 2017 denn auch geltend, "durch die beiden Betrüger aus Deutschland alles eingebüsst" zu haben. Es kann jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Rekurrent von der F.________SA insgesamt CHF 581'580.-- erhalten hatte, selber aber nur CHF 400'000.-- an die H.________GmbH überwies (jeweils ohne die über die D.________GmbH abgewickelten Transaktionen). Weil sowohl die bezahlten als auch die erhaltenen Anzahlungen steuerneutral verbucht worden sind (dies zu Recht, siehe E. 4.2