In der für den vorliegenden Entscheid relevanten Bilanz per 31. Dezember 2014 sind beide Positionen immer noch enthalten, wobei der Rekurrent den Bilanzwert seiner Forderung gegenüber der H.________GmbH über das Delkredere-Konto um CHF 100'000.-- reduziert hat (zusätzlich zu den bereits in den beiden Vorperioden verbuchten Wertberichtigungen von kumuliert CHF 40'000.--). Dass die Steuerverwaltung diese Wertberichtigung nicht akzeptiert hatte, war Auslöser für das vorliegende Rekurs- und Beschwerdeverfahren.