Allerdings hätten dazu anstelle der "regulären" Debitoren- und Kreditorenkonten spezielle Anzahlungskonten verwendet werden sollen (Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung [HWP], Buchführung und Rechnungslegung, 2014, S. 156 f. und 206 f.). In der für den vorliegenden Entscheid relevanten Bilanz per 31. Dezember 2014 sind beide Positionen immer noch enthalten, wobei der Rekurrent den Bilanzwert seiner Forderung gegenüber der H.________GmbH über das Delkredere-Konto um CHF 100'000.-- reduziert hat (zusätzlich zu den bereits in den beiden Vorperioden verbuchten Wertberichtigungen von kumuliert CHF 40'000.--).