-6- 3.6 Mit dem Urteil des Schiedsgerichts vom 17. März 2017 ist rechtsverbindlich festgestellt worden, dass der Rekurrent aus dem angestrebten Handel mit G.________-Uhrwerken weder Verbindlichkeiten gegenüber der F.________SA noch Forderungen gegenüber der H.________GmbH und ihre Hintermänner mehr hat. Im Folgenden ist zu prüfen, wie sich dies auf die hier strittige Steuerveranlagung für das Jahr 2014 auswirkt.