Gegen J.________ wurde in Deutschland offenbar wiederholt wegen Diebstahls und Betrug ermittelt (Schiedsurteil, Ziff. 82 und 83). In der Absicht, das rechtliche Vorgehen in Deutschland dadurch zu erleichtern, dass nur eine geschädigte Partei auftritt, zedierte der Rekurrent mit Schreiben vom 5. Juni 2014 seine gesamte Forderung gegenüber der H.________GmbH von CHF 502'000.-- an die D.________GmbH (Rekursbeilage 28). Mit finanzieller Unterstützung durch die F.________SA wurden in Deutschland ein Privatdetektiv und ein Rechtsanwalt engagiert und im Namen der D.________GmbH zivil- und strafrechtliche Schritte eingeleitet (Schiedsurteil, Ziff.