3.2 Weil in der Folge die H.________GmbH keine Uhrwerke lieferte, sahen sich der Rekurrent und die D.________GmbH ausserstande, ihren Verpflichtungen gegenüber der F.________SA nachzukommen. Diese annullierte daher mit Schreiben vom 11. November 2013 die Bestellungen und forderte vom Rekurrenten die Anzahlungen von CHF 581'580.-- zurück, zuzüglich einer Konventionalstrafe von CHF 77'760.--, total ausmachend CHF 659'360.-- (Rekursbeilage 4). Die Forderungen gegenüber der D.________GmbH beliefen sich auf CHF 324'000.-- (Rekursbeilage 13).