2. Auslöser für den vorliegenden Rechtsstreit ist eine vom Rekurrenten in der Jahresrechnung der A.________Marketing erfolgsmindernd verbuchte Wertberichtigung auf den Debitoren in der Höhe von CHF 100'000.--, die von der Steuerverwaltung nicht akzeptiert worden ist. Die- -3- ser Sachverhalt betrifft das vom Rekurrenten erzielte Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, das im Folgenden von der Steuerrekurskommission beurteilt wird. Die übrigen von den Rekurrenten erzielten Einkünfte sind ebenso wenig Gegenstand des Verfahrens wie die Ge- winn- und Kapitalveranlagung der D.________GmbH.