-2- E. Die Vernehmlassung der Steuerverwaltung ist am 25. April 2017 der Vertreterin zur Stellungnahme zugesandt worden. Weder die Vertreterin noch die Rekurrenten haben sich dazu geäussert. F. Mit Schreiben vom 8. September 2017 hat die Steuerrekurskommission der Vertreterin diverse Fragen zum Sachverhalt gestellt. Diese wurden von den Rekurrenten mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 selber beantwortet unter Beilage eines Schiedsurteils vom 17. März 2017 (siehe E. 3 hiernach). G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen.